Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass Sie nicht mehr selbst eine Entscheidung über die Art Ihrer ärztlichen Behandlung treffen können. Dies kann altersbedingt sein, z. B. durch Demenz oder Alzheimer oder aufgrund eines Unfalls nach dem Sie im Koma liegen.
Jeder weiß, dass diese Situationen eintreten können, aber nur etwa ¼ der erwachsenen Bevölkerung hat bisher eine Patientenverfügung verfasst. Gehören Sie dazu? Wenn „nein“, gehen Sie das Thema jetzt an, denn die Situation kann unabhängig vom Alter eintreten.
Einer der wichtigsten Gründe, eine Patientenverfügung zu fertigen, ist der, dass Sie bis zuletzt selbstbestimmt sein sollten. Überlassen Sie nicht anderen eine Entscheidung, die Sie selbst vielleicht so nicht getroffen hätten. Und nehmen Sie anderen, z.B. Ihren Kindern die Last der Entscheidung, die in diesen Situationen oftmals überfordert sind.
Aus der Patientenverfügung müssen Ärzte und Pfleger entnehmen können, welche Art und Umfang der Behandlung und Pflege Sie wünschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu Art und Inhalt der Patientenverfügung einige sehr detaillierte Entscheidungen getroffen. Einerseits müssen die Situationen konkret beschrieben sein, in denen eine genannte Behandlung erfolgen soll und es müssen die ärztlichen Maßnahmen konkret bezeichnet sein, die Sie wünschen oder auch nicht.
Während die Beschreibung der Situationen noch „relativ“ einfach dargestellt werden kann, wird es bei der Beschreibung der konkreten Maßnahmen schon schwieriger. Es reicht jedenfalls nicht aus nur zu verfügen, dass man keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht. Auch reicht die Aufforderung nicht aus, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn absehbar ist, dass keine Heilung mehr möglich ist. Bei derartigen Verfügungen ist nicht klar, ob Sie z.B. eine künstliche Ernährung wünschen oder nicht. Sie sind deshalb unwirksam, mit der Folge, dass Sie eine künstliche Ernährung erhalten, obwohl Sie gerade dies nicht wollten.
Zwar stellt der BGH fest, dass die Anforderungen an eine Patientenverfügung nicht überzogen werden dürfen, es gibt aber einige wichtige Bereiche zu denen eine konkrete Entscheidung getroffen werden sollte. Dies sind:
- Schmerz- und Symptombehandlung; möchten Sie z.B. zur Schmerzlinderung Morphium verabreicht bekommen, auch wenn dies zu einer Lebensverkürzung führen kann?
- Künstliche Ernährung und Beatmung; auch hierzu sollte eine konkrete Festlegung getroffen werden
- Wiederbelebung; möchten Sie dies oder nicht
- Dialyse, Bluttransfusion, Antibiotika; wünschen Sie eine derartige Behandlung oder Vergabe?
- Lebenserhaltende Maßnahmen; hier ist grundsätzlich festzulegen, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder nicht. Das kann situativ geschehen, d.h. bei einer unheilbaren Krankheit, bei der keine Aussicht auf Therapieerfolg besteht, können Sie verzichten, in anderen Fällen sich dafür entscheiden.
- Bestimmen Sie den Ort Ihrer Behandlung und legen fest, ob Sie im Krankenhaus/Hospiz oder zuhause gepflegt werden wollen.
- Benennen Sie einen Bevollmächtigten. Dies ist besonders wichtig, denn Sie brauchen eine Person, die darauf achtet, dass Ihre Wünsche aus der Patientenverfügung auch umgesetzt werden. Bedenken Sie: Die Patientenverfügung ist für den Fall, dass Sie nicht selbst handeln können. Also verfassen Sie auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung (siehe meinen Rechtstipp).
Wie Sie sehen, ist das Thema komplex und fehleranfällig. Im Internet angebotene Formulare sind oft veraltet und es mangelt an der nötigen Aufklärung und Individualität.
Wenn Sie also eine Patientenverfügung verfassen wollen, nehmen Sie fachkundigen Rat in Anspruch. Sie entscheiden, ob Sie einen Maßanzug oder Konfektion möchten.
Ich freue mich auf einen Anruf für eine Terminvereinbarung.
Hans-Peter Rien
Rechtsanwalt – Mediator – zert. Testamentsvollstrecker (AGT)
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